Statuten

Die Zweckverbandsstatuten bilden die Grundlage für die Zusammensetzung, die angebotenen Dienstleistungen sowie die Kostenverteilung des Zweckverbands.

Per 1. Januar 2026 treten die am 9. Februar 2025 von den Stimmberechtigten genehmigten teilrevidierten Statuten in Kraft.